Sieben Einkunftsarten kennt das österreichische Einkommensteuerrecht – Land- und Forstwirtschaft, selbstständige und nichtselbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Glücksspielgewinne stehen in keiner davon. Für Glücksspielgewinne in Österreich bedeutet das: Wer privat spielt und gewinnt, führt darauf grundsätzlich keine Einkommensteuer ab. Was danach zählt, ist weniger die Höhe des Gewinns als die Frage, bei wem gespielt wurde: bei einem Konzessionär aus der Liste des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) oder bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession. Davon hängt ab, ob eine Auszahlung überhaupt ankommt und ob sie im Streitfall durchsetzbar ist.

Die Themen dieses Bereichs im Überblick

Dieser Beitrag ist der Einstieg in einen Themenbereich mit fünf weiterführenden Artikeln. Jeder davon vertieft eine der Fragen, die hier nur angerissen werden.

Was von einem Gewinn bleibt

Der Einkommensteuer unterliegen nach § 2 Abs. 3 EStG 1988 nur die sieben genannten Einkunftsarten, und ein Gewinn aus privatem Spiel fällt in keine davon. Das BMF bestätigt diese Lesart indirekt, wenn es in einer Anfragebeantwortung von einem „nicht steuerbaren Lotteriegewinn“ spricht. Für die Praxis heißt das: Es gibt kein Formular, keine Meldepflicht und keine Frist, weder beim Gewinn aus einem österreichischen Konzessionär noch bei einem ausländischen Anbieter. Das ist der praktische Unterschied zu vielen anderen Einkunftsarten, bei denen die Selbstberechnung Pflicht ist.

Zwei Randbereiche gehören dazu, ohne in diesem Überblick vertieft zu werden. Von einer Jury vergebene Preise (etwa bei einem Wettbewerb statt einem Zufallsspiel) gelten in der Regel als steuerpflichtig, weil hier ein Leistungselement und kein reiner Zufall zugrunde liegt. Und bei Personen, die Glücksspiel nicht privat, sondern gewerbsmäßig betreiben, kann sich die steuerliche Beurteilung verschieben; belastbare Einzelfallentscheidungen dazu liegen für diesen Beitrag nicht vor, Grenzfälle behandelt der vertiefende Artikel zur Besteuerung. Das ersetzt an dieser Stelle keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Wer zahlt die Abgabe?

Dass der Gewinn selbst steuerfrei bleibt, bedeutet nicht, dass am Glücksspiel in Österreich keine Abgabe hängt. Sie trifft nur nicht die Spielerin oder den Spieler, sondern den Anbieter. § 57 GSpG legt die Glücksspielabgabe fest, in der seit 1. Jänner 2026 geltenden Fassung gestaffelt nach Spielform.

SpielformAbgabeBemessungsgrundlage
Ausspielungen allgemein17,5 %vom Einsatz
Elektronische Lotterien45 %von den Jahresbruttospieleinnahmen
Sportwetten (Wettgebühr)5 %vom Einsatz

Sportwetten fallen rechtlich nicht unter das Glücksspielgesetz, sondern unter eine eigene Wettgebühr nach § 33 TP 17 GebG, die trägt, wer die Wette gewerbsmäßig abschließt oder vermittelt. In allen drei Fällen gilt derselbe Grundsatz: Die Abgabe ist eine Verpflichtung des Anbieters gegenüber dem Fiskus, keine Steuer der Spielenden auf den eigenen Gewinn.

Konzession entscheidet, was durchsetzbar ist

Ob ein Gewinn steuerfrei ist, hängt nicht davon ab, bei wem gespielt wurde. Ob er aber tatsächlich ausbezahlt wird und im Streitfall durchsetzbar bleibt, hängt davon sehr wohl ab. Online darf Glücksspiel in Österreich derzeit nur anbieten, wer eine Konzession für elektronische Lotterien hält; sie liegt bei den Österreichischen Lotterien (win2day), befristet bis 30. September 2027. Das BMF führt die vollständige Liste der Konzessionäre und Ausspielbewilligten, und ein einziger, selbst durchführbarer Schritt schafft hier Klarheit: die Liste öffnen und nach dem Namen des Anbieters suchen.

Werbung mit einer „Lizenz“ aus einem anderen EU- oder EWR-Staat beantwortet diese Frage nicht. Das österreichische Glücksspielrecht kennt für den Betrieb von Ausspielungen die Konzession, nicht die Lizenz, und das BMF stellt klar: „Eine etwa in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat erteilte Konzession berechtigt nicht zum Anbieten von Glücksspielen in Österreich.“ Das ist der Unterschied, der im Streitfall zählt: Wessen Recht gilt und wo eine Beschwerde überhaupt greift, entscheidet sich an der österreichischen Konzession, nicht an einer ausländischen Bewilligung. Die Aufsicht über konzessioniertes wie über illegales Glücksspiel liegt seit 1. Jänner 2021 beim Finanzamt Österreich, nicht beim BMF selbst; das Ministerium ist die politische Ebene, die operative Kontrolle liegt bei der Glücksspielaufsicht des Finanzamts. Was die Konzession im Alltag bedeutet und wie sie sich von einer bloßen Auslandslizenz unterscheidet, vertieft der Beitrag dazu, wie das Glücksspielrecht in Österreich aufgebaut ist; den Unterschied zwischen Konzession und Lizenz im Detail erklärt außerdem der Beitrag über was Konzession und Lizenz unterscheidet.

Was tun, wenn der Gewinn nicht ausgezahlt wird?

Bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession warnt das BMF ausdrücklich, dass rechtliche Schritte gegen eine ausbleibende Auszahlung „kaum möglich oder gar erfolgreich sein werden“. Das ist keine Einschätzung über die Höhe der Erfolgsaussichten im Einzelfall, sondern eine strukturelle Warnung: Ein Anbieter außerhalb der österreichischen Aufsicht lässt sich von dieser Aufsicht auch nicht zur Auszahlung verpflichten. In Beschwerdefällen zeigt sich dabei regelmäßig, dass der Kontoauszug mit der Einzahlung die erste greifbare Spur ist, nicht die Kommunikation mit dem Anbieter selbst, die im Streitfall oft einseitig bleibt.

Der allgemeine Weg führt zunächst über den Anbieter direkt, danach über eine unabhängige Beratungsstelle. Die Internet Ombudsstelle bietet eine kostenfreie und unabhängige Streitschlichtung an; ob sie einen konkreten Streitfall mit einem, insbesondere ausländischen, Glücksspielanbieter annimmt, lässt sich pauschal nicht sagen und sollte im Einzelfall direkt angefragt werden. Wer eine illegale Angebotsstruktur vermutet, kann das über das Whistleblower-System des BMF melden. Keiner dieser Schritte ist ein Versprechen auf einen bestimmten Ausgang; sie sind Wege, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Wie eine ausbleibende Auszahlung im Detail eskaliert werden kann, behandelt der eigene Beitrag dazu, wohin Sie sich wenden können, wenn ein Gewinn nicht ausgezahlt wird.

Verluste zurückfordern: Ansprüche in beide Richtungen

Die Rückforderung von Spielverlusten ist in Österreich keine theoretische Möglichkeit, sondern gelebte Praxis: Das BMF sprach in einer Presseaussendung vom 4. August 2026 von rund 20.000 geschädigten Spielerinnen und Spielern in diesem Zusammenhang. Der Oberste Gerichtshof hat dazu am 26. Juni 2024 unter der Geschäftszahl 8 Ob 21/24g festgehalten: „Die Anbieterin eines gegen das Glücksspielmonopol verstoßenden Glücksspiels kann ausbezahlte Gewinne zurückfordern.“ Zugleich betont das Höchstgericht, dass „der Schutz des einzelnen Spielteilnehmers zwar der primäre, aber nicht der einzige Zweck des Glücksspielmonopols“ ist. Der Ausgang eines solchen Verfahrens ist damit keine Einbahnstraße zugunsten der Spielenden.

Für diesen Bereich ist eine Gesetzesänderung in Vorbereitung, aber noch kein geltendes Recht. Laut Regierungsvorlage 594 d.B. soll eine neue Konzession künftig voraussetzen, dass alle rechtskräftigen Urteile aus solchen Spielerschutzklagen erfüllt sind. Die Vorlage liegt beim Finanzausschuss des Nationalrats, und die Beratungen dort hatten zum aktuellen Stand noch nicht begonnen. Bis zu einem Beschluss im Nationalrat bleibt Entwurf Entwurf, geltendes Recht ist weiterhin die bisherige Fassung. Die Details zu Rückforderungsansprüchen, Verjährung und den bisher bekannten Gerichtsentscheidungen sammelt der Beitrag darüber, was die Gerichte zum Zurückfordern von Spielverlusten sagen.

Wie lassen sich betrügerische Angebote erkennen?

Ein dokumentiertes Muster aus österreichischen Warnmeldungen läuft über soziale Netzwerke: Betrügerische Casino-Apps werden über Facebook und Instagram beworben, Telegram-Kanäle verbreiten angebliche „Tipps“, die zu gefälschten Casino-Seiten führen. Der Mechanismus dahinter ist meist derselbe: In einem Chat begleiten „Berater“ das Spiel, ein Gewinn wird angezeigt, und für die Auszahlung wird plötzlich eine Gebühr verlangt, oft in Höhe von rund 20 Prozent des vermeintlichen Gewinns. Ausbezahlt wird am Ende nichts. Wer mit einer „österreichischen Lizenz“ wirbt, aber nicht auf der Konzessionärsliste des BMF steht, macht eine sachlich unrichtige Angabe. Der geprüfte Schritt aus dem vorigen Abschnitt lässt sich hier direkt anwenden.

Eine offizielle „österreichische Sperrliste“ für Glücksspielanbieter existiert nicht; wer sich darauf beruft, verweist auf etwas, das es in dieser Form nicht gibt. Die einzelnen Warnsignale, dokumentierte Fallbeispiele und die Frage, wie sich eine Konzession in wenigen Minuten selbst überprüfen lässt, vertieft der Beitrag dazu, woran sich betrügerische Casino-Angebote erkennen lassen.

Wenn Geld zum Problem wird

Ein Thema, das Gewinne, Verluste und Rückforderungen verbindet, ist der Punkt, an dem Spielen kein Vergnügen mehr ist, sondern zur Belastung wird. Wer das bei sich oder einer nahestehenden Person bemerkt, erreicht die Glücksspielsucht-Hotline unter 0800/20 5242; die Hilfsangebote nach Bundesländern listet das BMF auf seiner Website. Das Ministerium selbst formuliert es so: „Spielsucht ist eine Krankheit. Diese ist heilbar.“ Mehr zu Anzeichen, Beratungsstellen und Schutzmaßnahmen bündelt der Themenbereich Spielerschutz und Hilfe in Österreich; einen allgemeinen Einstieg zu verantwortungsvollem Spielen bietet außerdem die Seite zum verantwortungsvollen Spielen.

Häufig gestellte Fragen

Müssen Glücksspielgewinne in Österreich versteuert werden?

Nein, ein Gewinn aus privatem Glücksspiel zählt nicht zu den sieben Einkunftsarten nach § 2 Abs. 3 EStG 1988 und unterliegt daher nicht der Einkommensteuer. Es gibt weder eine Meldepflicht noch eine Frist. Eine Ausnahme betrifft juryvergebene Preise sowie gewerbsmäßiges Spielen, das steuerlich anders beurteilt werden kann.

Gilt das auch für Gewinne bei einem Anbieter im Ausland?

Die steuerliche Behandlung des Gewinns selbst ändert sich dadurch nicht. Anders sieht es bei der Durchsetzbarkeit aus: Ein Anbieter ohne österreichische Konzession unterliegt nicht der Aufsicht des Finanzamts Österreich, wodurch eine ausbleibende Auszahlung laut BMF kaum wirksam eingefordert werden kann.

Wer zahlt in Österreich die Steuer auf Glücksspiel?

Die Glücksspielabgabe nach § 57 GSpG trägt der Anbieter, nicht die Spielenden: 17,5 % vom Einsatz bei Ausspielungen, 45 % der Jahresbruttospieleinnahmen bei elektronischen Lotterien. Sportwetten unterliegen stattdessen einer eigenen Wettgebühr von 5 % vom Einsatz.

Wie lässt sich erkennen, ob ein Anbieter eine österreichische Konzession hat?

Das BMF führt eine öffentliche Liste der Konzessionäre und Ausspielbewilligten. Dort lässt sich der Name des Anbieters in wenigen Minuten selbst nachschlagen. Eine Lizenz aus einem anderen EU- oder EWR-Staat ersetzt diese österreichische Konzession nicht.

Was ist zu tun, wenn ein Online-Casino einen Gewinn nicht auszahlt?

Der erste Schritt führt über die Beschwerde beim Anbieter selbst, dokumentiert unter anderem durch den Kontoauszug der Einzahlung. Bei Anbietern ohne österreichische Konzession schätzt das BMF die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte als gering ein; eine unabhängige Beratungsstelle wie die Internet Ombudsstelle kann im Einzelfall weiterhelfen.

Kann ein Anbieter ausbezahlte Gewinne zurückverlangen?

Ja, laut Oberstem Gerichtshof (8 Ob 21/24g, 26. Juni 2024) kann die Anbieterin eines gegen das Glücksspielmonopol verstoßenden Glücksspiels ausbezahlte Gewinne zurückfordern. Der Schutz der Spielenden ist dabei laut OGH nicht der einzige Zweck des Glücksspielmonopols.

Woran lässt sich ein betrügerisches Casino-Angebot erkennen?

Ein wiederkehrendes Muster sind Werbung über Facebook, Instagram oder Telegram, ein „Berater“ im Chat und eine plötzliche Gebühr, die vor der angeblichen Auszahlung verlangt wird. Auch eine fälschlich behauptete „österreichische Lizenz“ ist ein Warnsignal, das sich über die BMF-Liste prüfen lässt.

Quellen

  • RIS: EStG 1988, § 2. ris.bka.gv.at, abgerufen am 25. September 2026.
  • RIS: GSpG, § 57. ris.bka.gv.at, abgerufen am 25. September 2026.
  • USP: Wettgebührenabrechnung. usp.gv.at, abgerufen am 24. September 2026.
  • BMF: FAQ zum Glücksspielmonopol. bmf.gv.at, abgerufen am 25. September 2026.
  • BMF: Konzessionäre und Ausspielbewilligte. bmf.gv.at, abgerufen am 24. September 2026.
  • BMF: Glücksspielaufsicht. bmf.gv.at, abgerufen am 24. September 2026.
  • OGH: 8 Ob 21/24g. ogh.gv.at, abgerufen am 25. September 2026.
  • BMF: Presseaussendung, 4. August 2026. bmf.gv.at, abgerufen am 24. September 2026.
  • Parlament: Regierungsvorlage 594 d.B. parlament.gv.at, abgerufen am 25. September 2026.
  • Internet Ombudsstelle. ombudsstelle.at, abgerufen am 25. September 2026.
  • Watchlist Internet (ÖIAT): Betrugsmuster bei Casino-Apps. watchlist-internet.at, abgerufen am 25. September 2026.
  • BMF: Hilfsangebote in den Bundesländern. bmf.gv.at, abgerufen am 25. September 2026.