In Österreich ist die Konzession der maßgebliche Rechtsbegriff, wenn ein Unternehmen Glücksspiel öffentlich anbieten will. Der Ausdruck „Lizenz", der bei ausländischen Anbietern gebräuchlich ist, hat im österreichischen Recht dagegen keine eigene Bedeutung – wer im Footer einer Website von einer „Lizenz" liest, muss selbst prüfen, aus welchem Staat sie stammt und ob sie in Österreich überhaupt etwas bedeutet. Auf dieser Seite erklären wir den Unterschied, zeigen, wer heute eine österreichische Konzession hält, und wie Sie das selbst nachprüfen.

Die Website BonusOut hat rein informativen Charakter. Wir betreiben kein Glücksspiel und erteilen keine Konzessionen. Wir fassen zusammen, wie das österreichische Regelwerk aufgebaut ist.

Was eine Konzession in Österreich bedeutet

Das Recht, Glücksspiel zu veranstalten, ist nach § 3 GSpG grundsätzlich dem Bund vorbehalten: „Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen ist, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt wird, dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol)." Der Bund kann dieses Recht nur in bestimmten, gesetzlich festgelegten Formen an einzelne Unternehmen übertragen – genau das ist eine Konzession.

Für Online-Glücksspiel ist die maßgebliche Kategorie die elektronische Lotterie nach § 12a GSpG, bei der die Spielteilnahme unmittelbar über elektronische Medien erfolgt. Die dazugehörige Lotterien-Konzession nach § 14 GSpG vergibt das Finanzamt Österreich nach einer öffentlichen Ausschreibung an eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im EU-/EWR-Raum und mindestens 109 Millionen Euro eingezahltem Grundkapital, längstens für 15 Jahre – zu einem Zeitpunkt darf immer nur eine einzige Konzession dieser Art aktiv sein. Daneben gibt es die Spielbanken-Konzession nach § 21 GSpG für stationäre Casinos und die Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten nach § 5 GSpG, für die einzelne Bundesländer eigene Bewilligungen erteilen.

Sportwetten fallen nicht unter diesen Rahmen: Sie gelten laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) nicht als Glücksspiel im Sinn des GSpG und benötigen daher keine Konzession des Bundes, sondern eine landesgesetzliche Bewilligung.

Wer heute eine Konzession in Österreich hält

Weil pro Kategorie nur wenige oder nur eine einzige Konzession vergeben wird, ist die Liste kurz. Nach dem aktuellen Stand der BMF-Liste der Konzessionäre und Ausspielbewilligten:

  • Österreichische Lotterien GmbH – hält die Lotterien-Konzession für Lotto, EuroMillionen, Toto, Keno und Rubbellose sowie für elektronische Lotterien; online tritt sie unter der Marke win2day auf. Die Konzession läuft bis 30. September 2027.
  • Casinos Austria AG – hält die Spielbanken-Konzession für zwölf stationäre Spielbanken in Österreich, mit Laufzeiten bis 31. Dezember 2027 beziehungsweise 2030.
  • Sechs Unternehmen mit Landesausspielungen (unter anderem ADMIRAL Casinos & Entertainment AG und AMATIC Entertainment AG) betreiben Automatensalons in jenen Bundesländern, die das zulassen – laut BMF-Liste sind das Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und die Steiermark.

Das BMF fasst es selbst so zusammen: „Gegenwärtig gibt es zwei private Unternehmen, die alle derzeit zulässigen Glücksspiele unter staatlicher Aufsicht durchführen." Für Online-Casinospiele im engeren Sinn – virtuelle Tischspiele, Spielautomaten im Internet – bedeutet das: Es gibt in Österreich eine einzige Konzessionärin. Eine Liste „österreichisch konzessionierter Online-Casinos" wäre deshalb eine Liste mit einem einzigen Eintrag.

Eine ausländische Lizenz ersetzt keine österreichische Konzession

Viele Anbieter, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, verweisen auf eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Staat. Eine solche Lizenz ist nach dem Recht des ausstellenden Landes gültig. Für Österreich stellt das BMF dazu klar: „Eine etwa in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat erteilte Konzession berechtigt nicht zum Anbieten von Glücksspielen in Österreich!" Und weiter: „Das Bewerben sowie das Anbieten von ausländischen oder sonst illegalen Glücksspielen in Österreich … ist nicht zulässig!"

Die verwaltungsrechtlichen Sanktionen nach § 52 Abs. 1 Z 1 GSpG richten sich an das Unternehmen, das ein solches Angebot veranstaltet, organisiert oder zugänglich macht – Geldstrafen bis zu 60.000 Euro sind möglich. Für Sie als Spielerin oder Spieler bedeutet das Fehlen einer österreichischen Konzession vor allem: Der Anbieter untersteht nicht der Aufsicht des Finanzamts Österreich und ist an keine der Auflagen einer österreichischen Konzession gebunden; im Streitfall bleibt nur eine ausländische Behörde als Ansprechpartner. Das BMF weist selbst darauf hin, dass rechtliche Schritte gegen vorenthaltene Gewinne in solchen Fällen kaum aussichtsreich sind.

Die Rechtsprechung wirkt dabei in beide Richtungen: Der Oberste Gerichtshof hat am 26. Juni 2024 (8 Ob 21/24g) entschieden, dass auch die Anbieterin eines gegen das Glücksspielmonopol verstoßenden Spiels ausbezahlte Gewinne von der Spielerin oder dem Spieler zurückfordern kann. Ein Vertrag, der gegen das Monopol verstößt, ist demnach nichtig – zulasten beider Seiten, nicht nur zugunsten der Anbieterin.

So prüfen Sie eine Konzession

Verlassen Sie sich nicht auf ein Siegel oder einen Satz im Footer einer Website. Das BMF veröffentlicht die Liste aller Konzessionäre und Ausspielbewilligten direkt auf seiner eigenen Website: Konzessionäre und Ausspielbewilligte. Öffnen Sie diese Seite selbst, statt einem Link vom Anbieter zu folgen, und vergleichen Sie den Firmennamen mit dem, was auf der Website des Anbieters steht.

Ein Hinweis zur Lesart: Weil Österreich für Online-Glücksspiel bisher nur eine einzige Konzession vergibt, funktioniert diese Liste vor allem als Ausschlussprüfung. Steht ein Unternehmen nicht darauf, bedeutet das nicht automatisch, dass sein Angebot in Österreich verboten ist – es bedeutet, dass es keine österreichische Konzession hat. Eine allgemeine, öffentlich zugängliche Sperrliste für nicht konzessionierte Anbieter gibt es in Österreich heute nicht, ebenso wenig wie Netzsperren oder eine verpflichtende Zahlungsblockade.

Was die geplante Novelle ändern soll

Am 5. August 2026 legte das Finanzministerium eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Glücksspielgesetzes vor. Der Nationalrat hat den Entwurf dem Finanzausschuss zugewiesen; Beratungen dazu haben nach Angaben des Parlaments mit Stand 24. September 2026 noch nicht begonnen, und seit 4. August 2026 läuft eine dreimonatige EU-Stillhaltefrist zur Notifikation bei der Europäischen Kommission. Es handelt sich also um einen Vorschlag der Regierung – kein geltendes Recht und keinen beschlossenen Gesetzestext.

Der Entwurf sieht unter anderem eine kontrollierte Öffnung des Online-Glücksspiels für mehrere Konzessionärinnen vor, ein zentrales, betreiber- und spielartenübergreifendes Sperrregister sowie anbieterübergreifende Einzahlungslimits mit niedrigeren Grenzen für 18- bis 26-Jährige. Laut Regierungsvorlage sollen neue Konzessionen frühestens ab 1. Jänner 2027 vergeben werden können und erst ab 1. Oktober 2027 wirksam werden; bis 31. Dezember 2026 sollen Anbieter ohne österreichische Konzession ihr Angebot einstellen müssen, um überhaupt für eine Konzession infrage zu kommen. Diese Termine gelten nur, wenn der Entwurf tatsächlich beschlossen wird – solange das nicht geschehen ist, bleibt die heutige Rechtslage mit der einen Online-Konzession unverändert.

Spielen Sie mit Bedacht

Ob ein Anbieter eine österreichische Konzession hält oder nicht, sagt nichts darüber aus, wie verantwortungsvoll Sie selbst spielen. Setzen Sie sich vorher ein Limit, und spielen Sie nur mit Geld, dessen Verlust Sie sich leisten können.

Wie Limits, Sperren und Hilfsangebote in Österreich funktionieren, haben wir in der Sektion Spielerschutz in Österreich zusammengefasst; die Grundregeln für sicheres Spielen stehen auf der Seite Verantwortungsvolles Spielen. Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu dieser Seite schreiben Sie uns an info@bonusout-at.com.

18+ Glücksspiel kann süchtig machen. Spielen Sie verantwortungsbewusst. Glücksspielsucht-Hotline: 0800/20 5242

Letzte Aktualisierung: 25. September 2026