Gilt in Österreich schon ein neues Glücksspielgesetz? Nein. Die Regierungsvorlage 594 d.B. liegt seit 14. September 2026 im Finanzausschuss des Nationalrates, und die Beratungen haben laut Parlament noch nicht begonnen. Zusätzlich läuft bis 5. November 2026 die Stillhaltefrist der EU-Notifikation, vor deren Ende über das Gesetz nicht abgestimmt werden darf. Geltendes Recht ist damit weiterhin das bisherige Glücksspielgesetz (GSpG) mit dem Glücksspielmonopol des Bundes. Stand des Verfahrens: 25. September 2026.

Neues Glücksspielgesetz in Österreich: wo steht das Verfahren?

Die Regierungsvorlage 594 d.B., mit der das Glücksspielgesetz und das Telekommunikationsgesetz 2021 geändert werden sollen, geht auf einen Vorschlag von Finanzminister Markus Marterbauer (BMF) zurück. Vorausgegangen war der Ministerialentwurf 125/ME, der am 29. Juni 2026 in Begutachtung ging; bis zum Ende der Frist am 15. Juli 2026 langten dazu 109 Stellungnahmen ein. Danach wurde der Entwurf überarbeitet und der Regierungsvorlage zugrunde gelegt.

Der weitere Ablauf lässt sich auf der Parlamentsseite zur Regierungsvorlage Schritt für Schritt nachvollziehen. Die folgende Tabelle fasst die bislang dokumentierten Stationen zusammen.

DatumSchritt im Verfahren
29. Juni 2026Ministerialentwurf 125/ME in Begutachtung
15. Juli 2026Ende der Begutachtungsfrist, 109 Stellungnahmen
4. August 2026Notifikation an die EU-Kommission, Beginn der Stillhaltefrist
5. August 2026Einlangen der Regierungsvorlage 594 d.B. im Nationalrat
14. September 2026Zuweisung an den Finanzausschuss (95. Sitzung)
5. November 2026voraussichtliches Ende der EU-Stillhaltefrist
offenAusschussberatung, Beschluss im Nationalrat, Bundesrat, Kundmachung im BGBl.

Ein Termin für die Ausschussberatung war bis Redaktionsschluss dieses Textes nicht veröffentlicht. Erst mit einem Gesetzesbeschluss des Nationalrates, einer Behandlung im Bundesrat und einer Kundmachung im Bundesgesetzblatt würde die Novelle tatsächlich geltendes Recht. Keiner dieser Schritte ist bislang erfolgt.

Auf der Parlamentsseite zur Regierungsvorlage 594 d.B. steht als Status derzeit „Beschlossen“. Das bezieht sich auf den Beschluss der Bundesregierung, mit dem die Vorlage dem Nationalrat zugeleitet wurde, nicht auf einen Beschluss des Nationalrates selbst; bei einem tatsächlich verabschiedeten Gesetz kommen auf derselben Seite zusätzlich ein „Beschlossen im Nationalrat“, eine Behandlung im Bundesrat und eine Nummer im Bundesgesetzblatt hinzu. In Bewilligungsverfahren zeigt sich, dass Begriffe wie Konzession, Lizenz und Bewilligung nicht immer aus Unkenntnis vermischt werden. Genau darum lohnt sich bei einer Regierungsvorlage der zweite Blick auf die Verfahrensstufe, nicht nur auf das Wort „Beschlossen“.

Warum die EU-Stillhaltefrist den Zeitplan bestimmt

Das BMF hat den Entwurf am 4. August 2026 zur Notifikation an die Europäische Kommission übermittelt; laut BMF „tritt damit eine dreimonatige Stillhaltefrist in Kraft“, und „erst nach Ende dieser Frist kann der Beschluss über das Gesetz erfolgen“. In der TRIS-Datenbank der Kommission ist die Notifikation unter der Nummer 2026/0415/AT geführt, eingegangen am 4. August 2026 mit einem Fristende am 5. November 2026.

Bis zum 25. September 2026 waren zu dieser Notifikation keine veröffentlichten Stellungnahmen ersichtlich. Wird eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, verlängert sich die Frist um einen weiteren Monat bei Vorschriften für Dienste der Informationsgesellschaft, wie es bei dieser Notifikation der Fall ist. Ob das eintritt, lässt sich derzeit nicht sagen. Vor Ablauf der Stillhaltefrist darf über die Novelle jedenfalls nicht abgestimmt werden; das ist der Grund, warum sich ein Beschluss vor Anfang November 2026 ausschließen lässt.

Was heute gilt

Solange die Novelle nicht beschlossen ist, gilt weiterhin das bisherige Glücksspielgesetz mit dem in § 3 GSpG verankerten Glücksspielmonopol des Bundes. Online-Glücksspiel fällt darunter als elektronische Lotterien im Sinn des § 12a GSpG; für diese vergibt der Bund nach § 14 GSpG jeweils nur eine einzige Konzession mit einer Laufzeit von höchstens 15 Jahren. Inhaberin ist derzeit die Österreichische Lotterien GmbH, deren Konzession für Online-Glücksspiel (win2day) bis 30. September 2027 läuft; für die Spielbanken hält Casinos Austria AG Konzessionen bis 31. Dezember 2027 beziehungsweise 2030. Überblick über Glücksspielrecht und Aufsicht in Österreich fasst diese Struktur ausführlicher zusammen.

Die Glücksspielaufsicht liegt seit 1. Jänner 2021 bei der Dienststelle für Sonderzuständigkeiten des Finanzamts Österreich; das BMF ist für die Rechtsetzung und die Strategie zuständig, nicht für die laufende Aufsicht. Zur Frage im ausländischen Recht erteilter Bewilligungen hält das BMF fest: „Eine etwa in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat erteilte Konzession berechtigt nicht zum Anbieten von Glücksspielen in Österreich.“ Das betrifft die Anbieterseite. Welche Folgen sich daraus für eine Spielerin oder einen Spieler ergeben, die bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession spielen, ist eine andere Frage und wird gesondert behandelt (was ein Angebot ohne österreichische Konzession heute bedeutet).

Ein Datum lässt sich schon heute mit dem Entwurf in Verbindung bringen, ohne dass der Entwurf beschlossen sein muss: Neue Online-Konzessionen sollen laut Regierungsvorlage ab 1. Oktober 2027 gültig werden, und zwar einen Tag nach dem Ende der laufenden Lotterien-Konzession am 30. September 2027. Warum die beiden Daten aufeinanderfolgen, geht aus den verfügbaren Quellen nicht hervor und wird hier nicht gedeutet.

Was der Entwurf vorsieht

Die folgenden Punkte stammen aus der Parlamentskorrespondenz Nr. 787 zur Regierungsvorlage 594 d.B. und aus Aussagen des BMF zu ihr. Sie sind Vorhaben, keine geltenden Regeln, solange kein Beschluss vorliegt.

Öffnung und Konzessionen

Der Entwurf sieht ein „streng reguliertes Konzessionssystem für Online-Glücksspiel“ mit mehreren Anbietern vor und würde damit die heutige Einzelkonzession ablösen. Wie viele Konzessionen konkret vergeben werden sollen, geht aus der Parlamentskorrespondenz nicht hervor; dort ist nur von „mehreren Anbietern“ die Rede.

Sperrregister und Einzahlungslimits

Vorgesehen ist ein zentrales übergreifendes Sperrregister, das Casino, Automaten und Online-Glücksspiel gemeinsam erfassen soll, sowie verpflichtende anbieterübergreifende Einzahlungslimits mit niedrigeren Limits für Personen zwischen 18 und 26 Jahren. Konkrete Beträge nennt die Parlamentskorrespondenz zur Regierungsvorlage nicht; in Berichten zum früheren Ministerialentwurf genannte Beträge finden sich darin nicht wieder.

Automaten

Für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten soll ein Höchsteinsatz von 5 Euro pro Spiel gelten, dazu eine Mindestspieldauer von 2 Sekunden und eine Abkühlphase im Intervall von 90 Minuten mit einer Dauer von 15 Minuten. Für bereits bewilligte Landesautomaten sollen diese Regeln erst ab 1. Jänner 2031 greifen.

Netzsperren und Payment Blocking

Zur Durchsetzung nennt die Regierungsvorlage Netzsperren, Payment Blocking und verdeckte Testspiele durch das Amt für Betrugsbekämpfung. Das BMF dazu: „Mit Payment Blocking, Black Listing und Netzsperren wird der legale Markt abgesichert.“

Werbung, Spielbanken und Stelle für Glücksspiel und Spielerschutz

Die Werbebeschränkungen sollen laut Parlamentskorrespondenz „gezielt weiterentwickelt“ werden, ohne dass Details dazu vorliegen. Die Zahl der Spielbanken-Konzessionen soll mit 13 festgelegt werden, wobei eine Vergabe in Paketen zulässig wäre. Zusätzlich ist eine Stelle für Glücksspiel und Spielerschutz vorgesehen, die den Markt wissenschaftlich begleiten soll.

Bedingungen für Bewerber

Um eine Konzession zu erhalten, müssten Bewerber laut Entwurf offene Abgabenschulden beglichen und rechtskräftige Urteile aus Spielerschutzklagen erfüllt haben; ein bestehendes Angebot ohne österreichische Konzession müsste bis 31. Dezember 2026 beendet sein, sonst drohte eine Sperrfrist von 18 Monaten, ab 2030 von 24 Monaten. Das BMF beziffert die Zahl der nach eigenen Angaben durch Spielerschutzklagen betroffenen Personen mit „rund 20.000 geschädigte Spielerinnen und Spieler“; das ist eine Zahl des Ministeriums, ohne dass daraus ein Ergebnis für einzelne Verfahren folgt.

Welche Daten oft verwechselt werden

In Berichten zur Novelle tauchen mehrere Jahreszahlen auf, die leicht durcheinandergeraten. Die folgende Tabelle ordnet sie nach dem, was die Regierungsvorlage jeweils dazu vorsieht.

DatumWas laut Regierungsvorlage vorgesehen ist
31. Dezember 2026bestehendes Angebot ohne österreichische Konzession soll beendet sein
1. Jänner 2027Online-Konzessionen sollen erteilt werden können; Sperrregister und Netzsperren sollen wirksam werden
1. Oktober 2027erteilte Online-Konzessionen sollen gültig werden
1. Jänner 2031strengere Regeln sollen für bereits bewilligte Landesautomaten gelten

Wörtlich hält die Parlamentskorrespondenz fest: „Neue Konzessionen für das Online-Glücksspiel können dann ab dem 1. Jänner 2027 mit Gültigkeit ab 1. Oktober 2027 erteilt werden.“ Ältere Berichte, die andere Termine nennen, entstanden meist noch vor Einbringung der Regierungsvorlage oder bezogen sich auf den vorangegangenen Ministerialentwurf. Alle vier Daten gelten nur, wenn die Novelle in dieser Fassung beschlossen wird; eine Verschiebung ist im laufenden Verfahren jederzeit möglich, weshalb sich hier nur formulieren lässt, was gelten soll – nicht, was gelten wird.

Was sich für Spielerinnen und Spieler heute ändert – und was nicht

Bis zu einem Beschluss und einer Kundmachung ändert sich nichts: Es gibt kein bundesweites Sperrregister, keine gesetzliche Einzahlungsgrenze für Online-Glücksspiel, keine auf die Novelle gestützten Netzsperren und keine amtliche Sperrliste aus diesem Verfahren. Was heute bereits existiert, sind Sperren und Limits beim jeweiligen Konzessionär selbst: etwa Besuchslimitierung, Verlustlimitierung und Selbstsperre nach Angaben des Konzessionärs, allerdings ohne die im Entwurf vorgesehene anbieterübergreifende Wirkung.

Wer den Stand selbst nachvollziehen möchte, kann das an zwei Stellen tun: Ob eine Konzession besteht, zeigt die vom BMF geführte Liste der Konzessionäre und Ausspielbewilligten; ob die Novelle beschlossen wurde, zeigt die Parlamentsseite zur Regierungsvorlage 594 d.B., sobald dort „Beschlossen im Nationalrat“ und eine Nummer im Bundesgesetzblatt erscheinen. Wie sich eine österreichische Konzession in drei Schritten prüfen lässt beschreibt den ersten dieser Schritte im Detail.

Zur Formulierung „online casino österreich legal 2027“, nach der häufig gesucht wird: Der Entwurf sieht vor, dass ab 1. Oktober 2027 mehrere konzessionierte Anbieter Online-Glücksspiel anbieten können sollen; beschlossen ist das nicht, und eine Bewertung einzelner Marken lässt sich daraus nicht ableiten.

Wenn Spielen zur Belastung wird, ändert die Novelle daran nichts: Hilfe ist unabhängig vom Verfahrensstand erreichbar. Die Glücksspielsucht-Hotline lautet laut BMF 0800/20 5242, weitere Hilfsangebote sind auf der Seite des BMF zu den Bundesländern gelistet. Hinweise zu verantwortungsvollem Spielen fassen zusätzliche Anlaufstellen zusammen. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Neues Glücksspielgesetz Österreich: ist die Novelle schon beschlossen?

Nein. Die Regierungsvorlage 594 d.B. liegt seit 14. September 2026 im Finanzausschuss des Nationalrates, und die Beratungen haben laut Parlament noch nicht begonnen. Ein Beschluss des Nationalrates, eine Behandlung im Bundesrat und eine Kundmachung im Bundesgesetzblatt stehen noch aus.

Was bedeutet „Beschlossen“ auf der Parlamentsseite zur Regierungsvorlage 594 d.B.?

Der Status bezieht sich auf den Beschluss der Bundesregierung, mit dem die Vorlage dem Nationalrat zugeleitet wurde. Bei einem tatsächlich verabschiedeten Gesetz kommen zusätzlich „Beschlossen im Nationalrat“, eine Behandlung im Bundesrat und eine Nummer im Bundesgesetzblatt hinzu.

Ab wann soll das neue Glücksspielgesetz gelten?

Laut Regierungsvorlage sollen neue Online-Konzessionen ab 1. Jänner 2027 erteilt werden können und ab 1. Oktober 2027 gültig werden. Beide Daten gelten nur, wenn die Novelle in dieser Fassung beschlossen wird, und können sich im Verfahren noch verschieben.

Warum ist einmal vom 1. Jänner 2027 und einmal vom 1. Oktober 2027 die Rede?

Die Parlamentskorrespondenz unterscheidet zwischen Erteilung und Gültigkeit: Konzessionen sollen ab 1. Jänner 2027 erteilt werden können, aber erst ab 1. Oktober 2027 gültig sein. Das zweite Datum liegt einen Tag nach dem Ende der laufenden Lotterien-Konzession am 30. September 2027.

Was ist die Stillhaltefrist der EU-Notifikation, und wann endet sie?

Das BMF hat den Entwurf am 4. August 2026 unter der Nummer 2026/0415/AT bei der EU-Kommission notifiziert; damit gilt eine dreimonatige Stillhaltefrist bis 5. November 2026. Vor deren Ende darf über das Gesetz nicht abgestimmt werden, und eine ausführliche Stellungnahme könnte die Frist verlängern.

Sind Online-Casinos in Österreich ab 2027 erlaubt?

Der Entwurf sieht vor, dass ab 1. Oktober 2027 mehrere konzessionierte Anbieter Online-Glücksspiel anbieten können sollen. Beschlossen ist das derzeit nicht, und aus dem Verfahrensstand lässt sich keine Bewertung einzelner Anbieter ableiten.

Gibt es in Österreich schon ein zentrales Sperrregister?

Nein. Ein zentrales übergreifendes Sperrregister für Casino, Automaten und Online-Glücksspiel ist im Entwurf vorgesehen, existiert aber erst nach einem Beschluss der Novelle. Heute bestehen nur Sperren beim jeweiligen Konzessionär selbst.

Welche Einzahlungslimits sieht der Entwurf vor?

Vorgesehen sind verpflichtende anbieterübergreifende Einzahlungslimits, die für alle konzessionierten Anbieter gemeinsam gelten sollen, mit niedrigeren Limits für Personen zwischen 18 und 26 Jahren. Konkrete Beträge nennt die Parlamentskorrespondenz zur Regierungsvorlage nicht; frühere Zahlen zum Ministerialentwurf lassen sich darauf nicht übertragen.

Wie lässt sich der aktuelle Stand des Gesetzes selbst prüfen?

Die Parlamentsseite zur Regierungsvorlage 594 d.B. zeigt den Verfahrensstand; nach einem Beschluss erscheinen dort „Beschlossen im Nationalrat“ und eine Nummer im Bundesgesetzblatt. Ob ein Anbieter heute eine Konzession hält, zeigt die Liste der Konzessionäre und Ausspielbewilligten des BMF.

Quellenverzeichnis

Letzte Aktualisierung: 25. September 2026.