Neun Bundesländer, neun Anlaufstellen – und eine bundesweite Nummer, die in jedem von ihnen gilt. Wer in Österreich Hilfe bei Spielsucht sucht, erreicht sie sofort über die Glücksspielsucht-Hotline 0800/20 5242 (laut BMF); für ein persönliches Gespräch führt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zusätzlich eine eigene Liste von Beratungsstellen für jedes der neun Bundesländer, weil diese Beratung in Österreich nicht zentral organisiert ist. Die folgende Übersicht ordnet die Kontakte nach Bundesland.

Die bundesweite Glücksspielsucht-Hotline

Die Glücksspielsucht-Hotline 0800/20 5242 ist laut BMF bei der Medizinischen Universität Wien angesiedelt und richtet sich an Betroffene ebenso wie an Angehörige, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie wohnen. Öffnungszeiten nennt das BMF zu dieser Nummer nicht. Wer zunächst nur wissen will, wohin er sich wenden kann, ist mit dieser Nummer am schnellsten unterwegs. Die folgenden Abschnitte ordnen zusätzlich nach Bundesland, für alle, die eine Stelle in ihrer Nähe suchen, statt zuerst überregional anzurufen. Beide Wege schließen einander nicht aus: Ein Anruf bei der Hotline kann der erste Schritt sein, dem später ein persönliches Gespräch vor Ort folgt.

Warum es keine einzelne zentrale Anlaufstelle gibt

Anders als bei der Hotline gibt es in Österreich keine einzige zentrale Stelle für die persönliche Beratung bei Glücksspielproblemen. Das liegt daran, dass Beratung und Behandlung in diesem Bereich Landessache sind: Jedes Bundesland organisiert seine eigenen Angebote, mit eigenen Trägern und eigenen Einrichtungen. Die BMF-Liste selbst ist deshalb nach Bundesländern gegliedert; sie ist laut BMF in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Suchtkoordinationsstellen der Bundesländer entstanden. Für die Praxis bedeutet das: Eine Beratungsstelle in Wien trägt einen anderen Namen als eine in der Steiermark, und beide unterscheiden sich wieder von jener in Vorarlberg. Wer die passende Stelle finden will, sucht deshalb am besten direkt im eigenen Bundesland, statt eine bundesweit einheitliche Adresse zu erwarten, die es in dieser Form nicht gibt. Das unterscheidet Österreich von Staaten mit einer einzigen nationalen Beratungsstelle: Zuständigkeit, Finanzierung und Angebot liegen hier bei den Ländern, auch wenn die Hotline selbst bundesweit gilt.

Spielsucht-Hilfe in Österreich: Beratungsstellen nach Bundesland

Die folgende Übersicht ordnet die Beratungsstellen und Behandlungseinrichtungen so, wie sie das BMF für die neun Bundesländer auflistet. Träger, Name und Erreichbarkeit unterscheiden sich von Land zu Land; wo eine eigene Website oder E-Mail-Adresse bekannt ist, steht sie dabei. Öffnungszeiten nennt die Quelle zu keiner der Stellen, deshalb fehlen sie auch in dieser Übersicht, statt sie zu erraten.

Wien

In Wien bietet die ambulante Behandlungseinrichtung Spielsuchthilfe seit 1982 Beratung, Therapie und ein eigenes Jugendprogramm an: Stolberggasse 26, 3. Stock, 1050 Wien, Telefon 01/544 13 57, E-Mail therapie@spielsuchthilfe.at, www.spielsuchthilfe.at. Das Anton Proksch Institut in der Gräfin-Zichy-Straße 6, 1230 Wien, ist unter 01/880 10-0 oder spielsucht-info@api.or.at erreichbar. Für Verhaltenssucht im engeren Sinn steht außerdem die SFU Wien, Therapie- und Beratungsstelle für Verhaltenssucht, telefonisch unter +43 1 798 40 98 400 zur Verfügung. Welche der drei Adressen im Einzelfall passt, lässt sich meist schon im ersten Telefonat klären.

Niederösterreich

In Niederösterreich berät die Selbsthilfegruppe Anonyme Spieler Österreich, Himmelreichstraße 8, 3390 Melk, telefonisch unter 0660/123 66 74 oder per E-Mail an shg@anonyme-spieler.at. Ergänzend gibt es die API Suchtberatung mit Standorten in Baden und in Wiener Neustadt, für Menschen, die eine wohnortnahe Anlaufstelle im nördlichen oder südlichen Teil des Bundeslands suchen. Für eine stationäre Behandlung mit Schwerpunkt Spielsucht steht der Königsberghof des Grünen Kreises in 2842 Thomasberg zur Verfügung. Anders als die ambulanten Angebote setzt er einen längeren Aufenthalt voraus.

Oberösterreich

Die Ambulanz für Spielsucht am Kepler Universitätsklinikum in Linz ist unter 05 768 087/39 571 erreichbar; weitere Informationen listet ihre Website www.spielsuchtambulanz.at. Die Spielsuchtberatung der Schuldnerhilfe OÖ in Linz berät unter 0732/77 77 34 und verbindet damit Spielsucht- mit Schuldenthemen an einer Stelle, was gerade bei Verlusten aus dem Spielen häufig zusammenhängt. In Wels ergänzt die städtische Spielsuchtberatung unter 07242/29585 das Angebot für den Westen des Bundeslands, sodass eine Anfahrt nach Linz nicht in jedem Fall nötig ist.

Steiermark

In der Steiermark ist b.a.s, die Steirische Gesellschaft für Suchtfragen, in Graz unter 0316/82 11 99 erreichbar; für Glücksspielsucht ist dort Elisabeth Pötsch zuständig. Die Fachstelle für Glücksspielsucht Steiermark berät unter +43 664 964 36 92 oder office@fachstelle-gluecksspielsucht.at. Wer sich zunächst lieber ohne Telefonat orientieren möchte, findet mit der Online-Selbsthilfe „Gemeinsam spielfrei" einen niederschwelligen dritten Einstieg, bevor ein persönliches Gespräch folgt.

Salzburg

In Salzburg führt die Christian-Doppler-Klinik eine eigene Spielsuchtambulanz, erreichbar unter 0662/44 83 4603. Das Institut Glücksspiel & Abhängigkeit ist unter 0662/87 40 30-0 oder office@spielerschutz.eu erreichbar und unterhält nach eigenen Angaben eine Zweigstelle auch in Graz. Für Betroffene in der Steiermark ist das eine zusätzliche Option neben den steirischen Stellen.

Kärnten

In Kärnten berät die Spielsuchtambulanz de La Tour in Villach unter 04242/24 368; eine weitere Spielsuchtberatung von de La Tour gibt es in Spittal an der Drau, für den Norden des Bundeslands. Der Magistrat Klagenfurt bietet zusätzlich eine eigene Spielsuchtberatung unter 0664/9615186 an, sodass auch die Landeshauptstadt eine eigenständige Adresse hat.

Tirol

In Tirol betreibt die Suchthilfe Tirol elf Beratungsstellen im ganzen Bundesland; die Zentrale ist unter 0512/580080 erreichbar und vermittelt an die jeweils nächstgelegene Stelle. Ergänzend bietet die Selbsthilfegruppe Contra Gambling im TGZ Mutters ein Angebot unter Betroffenen selbst, für alle, denen der Austausch mit anderen Betroffenen wichtiger ist als ein Fachgespräch.

Vorarlberg

In Vorarlberg steht das Krankenhaus Maria Ebene für eine Behandlung zur Verfügung; die dazugehörigen Beratungsstellen Clean sind in Feldkirch, Bregenz und Bludenz erreichbar. Damit gibt es im Bundesland drei Standorte, die sich je nach Wohnort im Rheintal, im Bregenzerwald oder im Süden des Landes wählen lassen.

Burgenland

Im Burgenland berät der Psychosoziale Dienst an acht Standorten im Bundesland, unter anderem unter 05 0944 2200. Die Standorte liegen auch außerhalb der Landeshauptstadt Eisenstadt verteilt.

Fachstellen für Suchtprävention sind keine Beratungsstellen

Neben den Beratungs- und Behandlungsstellen listet das BMF in jedem Bundesland eine eigene Fachstelle für Suchtprävention: das Institut Suchtprävention pro mente OÖ, VIVID in der Steiermark, akzente in Salzburg, kontakt+co in Tirol, SUPRO in Vorarlberg, das Institut für Suchtprävention in Wien, die Fachstelle in Niederösterreich und die Landesstelle in Kärnten. Diese Einrichtungen arbeiten präventiv: Sie klären auf, schulen Fachpersonal und informieren die Öffentlichkeit, übernehmen aber keine Behandlung im Einzelfall. Wer selbst betroffen ist oder einen Angehörigen begleitet, ist deshalb bei einer der oben genannten Beratungsstellen besser aufgehoben als bei einer Fachstelle für Suchtprävention, deren Auftrag ein anderer ist. Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Beratungsstelle des eigenen Bundeslands weiter: Dort lässt sich in wenigen Minuten klären, ob das eigene Anliegen dort richtig ist oder ob eine Weitervermittlung sinnvoller wäre.

Für Angehörige gilt dasselbe

Die Beratungsstellen in diesem Überblick richten sich laut BMF ausdrücklich nicht nur an Betroffene selbst, sondern ebenso an Angehörige. Wer sich um das Spielverhalten eines Familienmitglieds oder einer nahestehenden Person sorgt, kann dieselbe Hotline und dieselben Stellen kontaktieren. Ein eigenes Anliegen als Angehöriger ist damit kein Nebenthema, sondern ein üblicher erster Anruf, der genauso ernst genommen wird wie eine Anfrage von Betroffenen selbst. Was Angehörige darüber hinaus konkret tun können und wie sich ein Gespräch mit einer spielenden Person führen lässt, ist Thema eines eigenen Beitrags.

Was Sie beim ersten Kontakt erwarten können

Der erste Anruf oder die erste E-Mail ist in der Regel ein Orientierungsgespräch, kein verpflichtender Behandlungsbeginn. Zu Kosten und Anonymität äußert sich das BMF nicht pauschal für alle gelisteten Stellen; Informationen dazu erhalten Sie am zuverlässigsten direkt bei der jeweiligen Einrichtung, wenn Sie Kontakt aufnehmen. Das gilt auch für Wartezeiten und den weiteren Ablauf, der sich von Stelle zu Stelle unterscheidet, je nach Träger und Auslastung. Wer sich vor dem ersten Kontakt unsicher fühlt, kann offene Fragen direkt im Erstgespräch klären, bevor ein weiterer Termin vereinbart wird. Ein vorbereiteter Überblick über die eigene Situation erleichtert vielen Menschen den Einstieg, ist aber keine Voraussetzung dafür.

Sperre, Spielerschutz und weitere Themen

Wer bereits weiß, dass er eine Pause vom Spielen braucht, kann diese unabhängig von einer Beratung in Anspruch nehmen: wie Sie sich selbst sperren lassen können, ist Thema eines eigenen Beitrags. Einen Überblick über weitere Maßnahmen zum Spielerschutz in Österreich, von Limits bis zu gesetzlichen Vorgaben, bietet der Spielerschutz-Hub dieses Ratgebers. Beide Beiträge ergänzen diese Übersicht, ersetzen aber nicht das persönliche Gespräch mit einer der oben genannten Stellen.

Häufige Fragen

Wo finden Sie Spielsucht Hilfe Österreich, wenn Sie nicht in Wien wohnen?

In jedem der neun Bundesländer gibt es der BMF-Liste zufolge eine eigene Beratungs- oder Behandlungsstelle, von der Suchthilfe Tirol bis zum Psychosozialen Dienst im Burgenland. Unabhängig vom Wohnort führt außerdem die bundesweite Hotline 0800/20 5242 zum ersten Gespräch.

Ist die Glücksspielsucht-Hotline 0800/20 5242 kostenlos erreichbar?

Die Vorwahl 0800 steht in Österreich für gebührenfreie Rufnummern, die Hotline selbst ist damit kostenlos erreichbar. Für die einzelnen Beratungsstellen in den Bundesländern trifft das BMF keine pauschale Aussage zu Kosten; das klären Sie am besten direkt mit der jeweiligen Stelle.

Müssen Sie Ihren Namen nennen, wenn Sie eine Beratungsstelle kontaktieren?

Eine pauschale Antwort dazu gibt die BMF-Liste nicht für jede einzelne Stelle. Ob ein Erstgespräch anonym möglich ist, erfahren Sie am zuverlässigsten direkt bei der Einrichtung, die Sie kontaktieren, und das gilt für die Hotline ebenso wie für die regionalen Beratungsstellen.

Gibt es Spielsucht Hilfe Österreich-weit in jedem Bundesland?

Ja, das BMF listet für alle neun Bundesländer mindestens eine Beratungs- oder Behandlungsstelle, teils mehrere nebeneinander wie in Wien oder Salzburg. Name, Träger und Erreichbarkeit unterscheiden sich dabei von Land zu Land, wie die Übersicht oben zeigt.

Was unterscheidet eine Beratungsstelle von einer Fachstelle für Suchtprävention?

Eine Beratungsstelle nimmt sich des einzelnen Falls an, mit Beratung, teils Therapie und Behandlung. Eine Fachstelle für Suchtprävention arbeitet dagegen präventiv, klärt auf und schult, übernimmt aber keine Behandlung. Bei einem konkreten Anliegen ist deshalb die Beratungsstelle die richtige Adresse.

Können Sie eine Beratungsstelle auch wegen eines Angehörigen anrufen, nicht nur für sich selbst?

Ja. Die Hotline und die Beratungsstellen richten sich laut BMF ausdrücklich auch an Angehörige, nicht nur an Betroffene selbst. Ein Anruf, weil Sie sich um das Spielverhalten einer nahestehenden Person sorgen, ist damit ein gewöhnlicher, kein ungewöhnlicher erster Schritt.

Sind die Öffnungszeiten der Hotline irgendwo angegeben?

Das BMF nennt zur Glücksspielsucht-Hotline 0800/20 5242 keine Öffnungszeiten. Diese Übersicht erfindet deshalb keine und verweist stattdessen darauf, dass Sie sich bei Fragen zur Erreichbarkeit direkt an die Hotline oder an die für Ihr Bundesland zuständige Beratungsstelle wenden.

Quellenverzeichnis

Dieser Beitrag zur Spielsucht-Hilfe in Österreich ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung.