Wer bemerkt, dass ein Elternteil, eine Partnerin oder ein Freund zunehmend Zeit und Geld mit Glücksspiel verbringt, kann das Verhalten der betroffenen Person nicht steuern, wohl aber die eigene Reaktion darauf. In der Hand von Angehörigen liegt vor allem, aufmerksam zu bleiben und das Thema ohne Drängen anzusprechen; bei Bedarf hilft auch eine eigene Beratung weiter. Die Glücksspielsucht-Hotline 0800/20 5242 ist dafür laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) ausdrücklich auch für Angehörige da, nicht nur für Betroffene.

Woran Angehörige ein Problem erkennen

Ein Problem mit dem Spielen zeigt sich bei Angehörigen selten an einem einzelnen Vorfall, sondern an einer Reihe kleinerer Veränderungen, die sich über Wochen oder Monate häufen: Geld, das plötzlich knapp wird, ohne dass sich das erklären lässt, Ausreden, wenn nach Zeit oder Ausgaben gefragt wird, geliehene Beträge, die nicht zurückgezahlt werden, und Stimmungsschwankungen, die auffallend oft mit Gewinnen oder Verlusten zusammenfallen. Keines dieser Anzeichen beweist für sich allein ein Problem. Erst das gemeinsame Auftreten mehrerer davon über längere Zeit ist ein Hinweis, dem nachzugehen sich lohnt.

Eine ausführliche, für Österreich zusammengestellte Liste an Warnsignalen mit Blick auf die betroffene Person selbst bietet eine ausführliche Übersicht der Warnsignale. Für Angehörige zählt vor allem der Unterschied zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Beobachten: Ein einzelner angespannter Abend nach einer Verlustserie ist kein Muster, ein wiederkehrendes Ausweichen bei Geldfragen über mehrere Monate schon.

Häufig verändert sich auch das gemeinsame Alltagsleben: Gemeinsame Aktivitäten werden seltener, Verabredungen kurzfristig abgesagt, Gespräche über Geld ausweichend geführt. Diese Veränderungen sind für Angehörige oft leichter zu benennen als für die betroffene Person selbst, weil sie von außen auf ein Muster blicken, das sich innerhalb der Familie oder Partnerschaft langsam eingeschlichen hat. Wichtig ist dabei, was Angehörige nicht leisten müssen: eine Diagnose zu stellen. Das ist Aufgabe einer Beratungsstelle.

Wer genau etwas bemerkt, hängt zudem von der Art der Beziehung ab. Eine Partnerin oder ein Partner sieht Kontoauszüge und gemeinsame Termine und bemerkt finanzielle Lücken oft zuerst. Eltern erwachsener Kinder erleben eher einen Rückzug aus Familientreffen oder wiederkehrende Bitten um Geld, ohne dass ein Grund genannt wird. Geschwister und enge Freunde nehmen häufig zuerst wahr, dass jemand auf frühere Verabredungen verzichtet oder ausweichend reagiert, sobald das Gespräch auf Geld oder Freizeit kommt. Keine dieser Beobachtungen wiegt für sich genommen schwerer als eine andere; sie ergänzen sich, wenn mehrere Angehörige unabhängig voneinander Ähnliches bemerken.

Wie sich das Thema ansprechen lässt

Ein Gespräch über problematisches Spielverhalten gelingt eher, wenn es aus einer konkreten Beobachtung heraus geführt wird, statt aus einem allgemeinen Vorwurf. „Mir ist aufgefallen, dass …“ öffnet ein Gespräch anders als „Du hast ein Problem“. Vorwürfe und Ultimaten führen in der Regel eher zu Rückzug als zu Offenheit, weil sie die betroffene Person in eine Verteidigungsposition drängen, aus der heraus ein ruhiges Gespräch kaum mehr möglich ist.

Ein sinnvoller, überprüfbarer erster Schritt ist nicht das Gespräch selbst, sondern die Vorbereitung darauf: sich vorab bei einer Beratungsstelle zu erkundigen, wie ein solches Gespräch üblicherweise geführt wird und welche Reaktionen realistisch zu erwarten sind. Beratungsstellen in Österreich beraten nach Angaben des BMF auch Angehörige, bevor überhaupt ein Gespräch mit der betroffenen Person stattgefunden hat. Dieser Schritt setzt also kein Eingeständnis der anderen Person voraus.

Der Zeitpunkt spielt ebenfalls eine Rolle. Ein Gespräch unmittelbar nach einem bemerkten Verlust trifft auf eine Person, die ohnehin angespannt ist, und verstärkt eher die Abwehrhaltung; ein ruhiger Moment ohne aktuellen Anlass eignet sich in der Regel besser, nicht weil das Thema dadurch weniger dringend würde, sondern weil ein Gespräch ohne akuten Druck eher zu einer offenen Antwort führt.

Ebenso wichtig ist, was ein einzelnes Gespräch nicht leisten kann. Niemand ändert das eigene Spielverhalten grundlegend, wenn die Bereitschaft dazu fehlt, nur weil ein Gespräch stattgefunden hat. Realistisches Ziel eines ersten Gesprächs ist, das Thema überhaupt einmal ausgesprochen zu haben, nicht eine sofortige Lösung. Wiederholte, ruhige Gespräche wirken dabei in der Regel mehr als ein einzelnes, in dem alles gesagt werden soll.

Was Angehörige tun können und was nicht

Angehörige können zuhören, das Thema ansprechen, gemeinsam nach einer Beratungsstelle suchen und die betroffene Person auf dem Weg dorthin begleiten. Sie können nicht die Kontrolle über das Spielverhalten einer anderen Person übernehmen. Sie sollten auch nicht versuchen, Schulden der betroffenen Person stillschweigend zu übernehmen oder Konten und Karten zu kontrollieren, ohne dass beide Seiten das gemeinsam vereinbart haben. Eine solche Kontrolle wirkt kurzfristig hilfreich, verlagert das Problem aber auf die Beziehung, statt es zu lösen.

Werkzeuge wie Einzahlungslimits und Selbstsperre als Werkzeuge stehen bei den österreichischen Konzessionären ausschließlich der spielenden Person selbst zur Verfügung, nicht Angehörigen. Wer als Angehöriger versucht, eine Sperre im Namen einer anderen Person zu beantragen, wird damit bei keinem Anbieter durchkommen, denn dieser Schritt setzt die Mitwirkung der betroffenen Person voraus. Was Angehörige stattdessen tun können, ist, auf die Existenz dieser Werkzeuge hinzuweisen, ohne sie einzufordern.

Ebenso wenig sollten Angehörige medizinische oder therapeutische Ferndiagnosen stellen oder Versprechen abgeben, die sie nicht einhalten können, etwa, dass sich das Problem mit genug Geduld von selbst lösen werde. Dieser Text ersetzt dabei keine medizinische oder psychosoziale Beratung im Einzelfall; er beschreibt lediglich, wohin sich Angehörige mit ihren eigenen Fragen wenden können.

Zwischen Unterstützen und Ermöglichen verläuft dabei eine Grenze, die sich erst im Rückblick zeigt: Wer wiederholt Verluste ausgleicht, Ausreden mitträgt oder Konsequenzen abwendet, hält das Problem oft eher aufrecht, als es zu lindern, auch wenn die Absicht dahinter Fürsorge ist. Eine Beratungsstelle kann helfen, diese Grenze für die eigene Situation zu erkennen, weil sie von außen auf ein Muster blickt, das Angehörige selbst aus der Nähe kaum einschätzen können.

Der überprüfbare Schritt, der in der Praxis am ehesten bei Angehörigen selbst liegt, ist deshalb nicht, das Verhalten der anderen Person zu ändern, sondern die eigene Rolle klar abzugrenzen: zuhören und begleiten ja, finanziell einspringen oder die Kontrolle übernehmen nein.

Beratung in den Bundesländern

Wer bereits weiß, dass ein Gespräch mit der betroffenen Person ansteht oder gerade stattgefunden hat, muss die Beratung nicht danach ausrichten, wie dieses Gespräch verlaufen ist. Eine Beratungsstelle hilft unabhängig davon weiter, ob die betroffene Person mitzieht, ablehnend reagiert hat oder noch nichts von der Sorge der Angehörigen weiß.

Die Glücksspielsucht-Hotline 0800/20 5242 ist laut BMF bei der Medizinischen Universität Wien angesiedelt und richtet sich ausdrücklich an Betroffene und Angehörige gleichermaßen. Ergänzend listet das Bundesministerium für Finanzen Hilfsangebote in allen neun Bundesländern; einen vollständigen Überblick über Spielerschutz und die verschiedenen Anlaufstellen bietet Spielerschutz in Österreich – Übersicht.

Drei Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die regionalen Angebote aufgebaut sind. In Wien bietet die Ambulante Behandlungseinrichtung Spielsuchthilfe (Stolberggasse 26, 1050 Wien, Telefon 01/544 13 57) neben der Beratung für Betroffene eine eigene Angehörigenberatung und eine Angehörigengruppe an. In der Steiermark berät die Fachstelle für Glücksspielsucht Steiermark unter der Telefonnummer +43 664 964 36 92 oder per E-Mail an office@fachstelle-gluecksspielsucht.at. In Niederösterreich bietet die Selbsthilfegruppe Anonyme Spieler Österreich unter 0660/123 66 74 oder per E-Mail an shg@anonyme-spieler.at einen niederschwelligen, von Betroffenen und Angehörigen mitgetragenen Rahmen.

Diese drei Beispiele stehen für ein bundesweites Netz: Jedes Bundesland hat eigene Ansprechpartner, die sich in Struktur und Schwerpunkt unterscheiden. Hinter den regionalen Beratungsstellen stehen je nach Bundesland Fachstellen für Suchtprävention und die jeweilige Sucht- und Drogenkoordination; für Angehörige ist meist nicht entscheidend, welche Stelle formal zuständig ist, sondern dass die erste Anlaufstelle im eigenen Bundesland zuverlässig weiterverweist, falls sie selbst nicht passt. Kontaktdaten von Beratungsstellen ändern sich gelegentlich, weshalb sich eine Nummer vor dem ersten Anruf über die BMF-Übersicht noch einmal bestätigen lässt.

Beratungsstellen in Österreich sind nach Angaben des BMF in der Regel kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym erreichbar. Ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts Weiterem; es lässt sich auch nutzen, um zunächst nur offene Fragen zu klären, bevor überhaupt entschieden ist, ob und wie das Thema mit der betroffenen Person angesprochen wird.

Beratung gibt es auch für Angehörige selbst

Die Beratungsangebote in Österreich richten sich nicht erst dann an Angehörige, wenn die betroffene Person selbst Hilfe sucht. Wer über Wochen oder Monate mit der Sorge um eine nahestehende Person lebt, trägt eine eigene Belastung, finanziell und emotional zugleich, für die eine Beratungsstelle ebenso zuständig ist wie für die betroffene Person selbst.

Ein Beratungsgespräch für Angehörige setzt weder voraus, dass die betroffene Person davon weiß, noch, dass sie bereits Unterstützung in Anspruch nimmt. Wer sich also fragt, ob ein Anruf „zu früh“ oder „übertrieben“ ist, kann diese Frage getrost der Beratungsstelle überlassen, statt sie vorab selbst zu beantworten.

In der Praxis nehmen Angehörige eine solche Beratung oft erst nach längerem Zögern in Anspruch, aus Sorge, das Problem zu übertreiben oder der betroffenen Person zu schaden. Ein Gespräch bei einer Beratungsstelle bleibt vertraulich; es verpflichtet niemanden dazu, im Anschluss ein bestimmtes Vorgehen mit der betroffenen Person zu besprechen, und es lässt sich jederzeit wiederholen, wenn sich die Situation verändert.

Häufige Fragen

Was bedeutet „Angehörige“ im Zusammenhang mit Spielsucht?

Als Angehörige gelten nach dem Sprachgebrauch des BMF alle Personen im Umfeld einer Person mit problematischem Spielverhalten – Partnerinnen und Partner, Eltern, Kinder, Geschwister oder enge Freunde. Der Begriff „Betroffene“ bezeichnet dagegen die Person, die selbst spielt. Beratungsangebote richten sich ausdrücklich an beide Gruppen.

Woran erkennen Angehörige, dass jemand in der Familie ein Problem mit dem Spielen hat?

Einzelne Anzeichen wie Geldsorgen, Ausreden oder Stimmungsschwankungen beweisen für sich allein wenig. Erst wenn mehrere solcher Veränderungen über Wochen gemeinsam auftreten, ist das ein Hinweis. Eine ausführliche Übersicht typischer Warnsignale findet sich in einem eigenen Artikel.

Sollten Angehörige die Schulden des Partners oder der Partnerin übernehmen?

Das ist keine Entscheidung, die sich pauschal beantworten lässt, und sie sollte nicht unter Zeitdruck fallen. Eine Beratungsstelle kann helfen, die Situation einzuordnen, bevor Geld fließt. Schulden stillschweigend zu übernehmen, löst das zugrunde liegende Problem in aller Regel nicht.

Gibt es kostenlose Beratung für Angehörige in Österreich?

Ja. Beratungsstellen in den Bundesländern sind nach Angaben des BMF in der Regel kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym erreichbar. Sie richten sich ausdrücklich auch an Angehörige, nicht nur an Betroffene selbst, und ein Erstgespräch verpflichtet zu nichts Weiterem.

Was können Angehörige tun, wenn die betroffene Person keine Hilfe annehmen will?

Angehörige können niemanden zu einer Beratung zwingen, wohl aber die eigene Belastung ansprechen und selbst Unterstützung suchen. Wiederholte, ruhige Gespräche wirken oft mehr als ein einzelner Versuch. Auch ohne Mitwirkung der betroffenen Person steht Angehörigen eine eigene Beratung offen.

Ist die Glücksspielsucht-Hotline auch für Angehörige da?

Ja, ausdrücklich. Die Glücksspielsucht-Hotline 0800/20 5242 ist laut BMF bei der Medizinischen Universität Wien angesiedelt und richtet sich gleichermaßen an Betroffene und Angehörige. Ein Anruf setzt keine Diagnose und keine vorherige Zustimmung der betroffenen Person voraus.

Quellenverzeichnis

Dieser Überblick ersetzt keine psychosoziale oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Wer sich vorab informieren möchte, welche Anbieter in Österreich überhaupt über eine heimische Konzession verfügen, findet das in Casinos mit österreichischer Konzession.